Login OnlineBanking

Bürgerstiftungen der Volksbank eG

Auf Initiative der Volksbank eG, Fredenbeck und der damaligen Volksbank eG, Oldendorf wurden jeweils im Jahr 2007 die Bürgerstiftungen der Volksbank ins Leben gerufen.

Die Bürgerstiftungen sollen eine Gemeinschaftseinrichtung von Bürgerinnen und Bürgern sein. Während sich die Fredenbecker Stiftung um die Region der Samtgemeinde Fredenbeck und den Gemeinden Hagenah und Farven besonders verbunden fühlt, ist die Wirkungsstätte der Oldendorfer Stiftung die Region rund um die Gemeinde Oldendorf.

Im Rahmen Ihres Satzungszwecks wollen die Stiftungen gesellschaftliche Vorhaben fördern und stärken und zu einer positiven Entwicklung der Region beitragen.

Die Volksbank eG, Fredenbeck und die damalige Volksbank eG, Oldendorf als Partner der Initiativen, haben den Stiftungen jeweils einen Betrag in Höhe von 50.000,00 Euro als Gründungskapital bereitgestellt.

Da die Stiftungen „auf ewig“ angelegt sind, darf das Kapital nicht verbraucht werden. Zustifter können sich somit sicher sein, dass die Kapitalerträge ihrer Zuwendungen für alle Zeiten der Region, in der sie leben, zugutekommen.

Bürgerstiftung der Volksbank Fredenbeck

Erfahren Sie mehr über unsere Stiftung zur Förderung der Region.

Bürgerstiftung der Volksbank Oldendorf

Erfahren Sie mehr über unsere Stiftung zur Förderung der Region.

FAQ:

Wie kann ich mich an einer Bürgerstiftung beteiligen?

Bürgerstiftungen bieten ideale Möglichkeiten, sich miteinander für das lokale Gemeinwesen zu engagieren. Ob als Stifterin bzw. Stifter oder Zustifterin bzw. Zustifter, als Geld- oder Sachspenderin bzw. -spender, durch ehrenamtliches Engagement in den Gremien der Stiftung, freiwillige Mitarbeit in Projekten und Arbeitsgruppen oder durch gute Ideen für die Arbeit der Bürgerstiftung – es bieten sich zahlreiche Möglichkeiten.

Wie sind Bürgerstiftungen organisiert?

Bürgerstiftungen regeln ihre interne Organisation durch die Satzung selbst. Sie haben einen Vorstand und einen Aufsichtsrat (der meist Stiftungsrat oder Stiftungskuratorium heißt). Viele Bürgerstiftungen haben auch eine Stiftungsversammlung (Gremium der Stifterinnen bzw. Stifter und Zustifterin bzw. Zustifter) oder einen Kreis von Freundinnen und Freunden, der die Arbeit der Bürgerstiftung unterstützt. Bürgerstiftungen müssen über ihre Arbeit auch jährlich an ihre Stiftungsaufsichtsbehörde berichten.