Ihre Zustimmung zu Vertragsbedingungen

Was Sie jetzt wissen müssen

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit seinem Urteil vom 27. April 20211 entschieden, dass Banken bei Vertrags- bzw. Entgeltänderungen die aktive Zustimmung ihrer Kunden einholen müssen. 

Hintergrundinfos

Wie haben es die Banken vorher gemacht?

Bisher haben wir Sie im Voraus über geplante Änderungen unserer Vertrags- oder Entgeltbedingungen informiert, und zwar zwei Monate, bevor sie wirksam wurden. Nach der sogenannten Zustimmungsfiktion galten diese Änderungen als akzeptiert, wenn Sie nicht innerhalb dieser zwei Monate widersprochen haben. Das ist der Änderungsmechanismus, um den es im BGH-Urteil vom April 20211 geht.

Was ändert sich mit dem BGH-Urteil?

Sie müssen künftig aktiv zustimmen, wenn wir unsere Vertragsbedingungen, Leistungen und Entgelte ändern.

Tipp: Unterstützen Sie uns, Papier zu sparen und Ressourcen zu schonen. Beantragen Sie noch heute mit nur wenigen Klicks Ihren Online-Zugang und erledigen Sie zukünftig Ihre Bankgeschäfte ganz bequem online, papierlos und nachhaltig. Wir beraten Sie dazu gern und freuen uns auf Sie.

Was müssen Sie jetzt tun?

Bitte stimmen Sie bis zum 31.Dezember 2022 unseren geänderten Preisen zu.

Wir haben uns dazu entschieden, Ihnen die umfangreichen Dokumente nicht postalisch zuzusenden, sondern die natürlichen Ressourcen zu schonen. Alle notwendigen Unterlagen halten wir digital für Sie als Download bereit. Damit Sie alle Änderungen sofort im Blick haben, finden Sie in den Unterlagen eine Gegenüberstellung der bisherigen und der neuen Preise ab 1. Januar 2023.

Alle anderen vertraglichen Vereinbarungen zwischen uns bleiben so, wie sie sind. Falls es Ansprüche aus unserer bisherigen Geschäftsbeziehung gibt, bleiben diese von unserer Vereinbarung unberührt.

Antworten auf Ihre Fragen

Ab wann muss ich aktiv zustimmen?

Bitte stimmen Sie bis zum 31.Dezember 2022 unseren geänderten Preisen zu. Das funktioniert ganz einfach über den QR- Code den Sie unserem Anschreiben entnehmen können. Eine Anleitung entnehmen Sie bitte ebenfalls dem Anschreiben.

Muss ich sofort zustimmen, wenn Sie mich dazu auffordern?

Nein, Sie können Ihre Zustimmung auch zu einem späteren Zeitpunkt geben. Wir bitten Sie jedoch, sich schnell zu unseren aktuellen Entgelt- und Vertragsbedingungen zurückzumelden. Denn eine gute und vertrauensvolle Geschäftsbeziehung mit Ihnen ist uns sehr wichtig. Und hierzu gehört eine aktuell gültige Vertragsgrundlage.

Tipp: Sie können Ihre Zustimmung jederzeit direkt über den QR-Code geben, den wir Ihnen per Post geschickt haben. Das geht ganz einfach und bequem mit wenigen Klicks. Haben Sie noch keinen Online-Zugang? Erledigen Sie zukünftig alles direkt online. Wir beraten Sie dazu gern und freuen uns auf Sie.

Wie kann ich Unterlagen auf digitalem Wege bekommen und damit Ressourcen schonen?

Nachhaltigkeit ist auch uns ein wichtiges Anliegen. Nutzen Sie einfach das Online-Banking oder die VR Banking App mit dem elektronischen Postfach. Sie bekommen dort alle Informationen rund um die Zustimmung zu unseren Entgelt- und Vertragsbedingungen – digital und nachhaltig.

Erledigen Sie zukünftig alles direkt online. Wir beraten Sie dazu gern und freuen uns auf Sie.

Wann und wie geben Sie mir zukünftig über Änderungen Bescheid?

Wir informieren Sie spätestens zwei Monate, bevor Änderungen wirksam werden – entweder schriftlich oder online. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn sich Entgelte ändern oder wenn Änderungen dem Abschluss eines neuen Vertrages gleichkommen. Solche Änderungen werden nur wirksam, wenn Sie aktiv zustimmen.

Anders verhält es sich, wenn wir etwa wegen geänderter gesetzlicher Vorgaben die Geschäftsbedingungen anpassen müssen. Wir informieren Sie darüber natürlich, Sie müssen aber nicht aktiv zustimmen.

Tipp: Sie schonen Ressourcen und sind nachhaltiger unterwegs, wenn Sie das elektronische Postfach des Online-Bankings nutzen. Erledigen Sie zukünftig alles direkt online. Wir beraten Sie dazu gern und freuen uns auf Sie.

Was passiert, wenn ich nicht zustimme?

Eine gute und vertrauensvolle Geschäftsbeziehung mit Ihnen ist uns sehr wichtig. Um unser Vertragsverhältnis weiterführen zu können, brauchen wir eine gültige Vertragsgrundlage und Ihre Zustimmung zu den Änderungen beziehungsweise neuen Entgelt- und Vertragsbedingungen.

Ab wann gelten die neuen Preise?

Die Preise gelten ab dem 01.01.2023.

An wen kann ich mich bei weiteren Fragen wenden?

Unser Service Team steht Ihnen persönlich in der Filiale zur Verfügung. Alternativ erreichen Sie uns während der Öffnungszeiten auch per Telefon unter 04149 92 92 30.

Muss ich jetzt alles nur noch online erledigen?

Nein, selbstverständlich stehen wir Ihnen weiterhin telefonisch oder persönlich vor Ort in unseren Geschäftsstellen zur Verfügung. Im Sinne der Nachhaltigkeit haben wir uns dazu entschieden, die Unterlagen für die Zustimmung zu unseren neuen Preisen online zur Verfügung zu stellen. Dieser Vorgang erspart eine große Menge Papier und ist somit sehr ressourcenschonend. Sie möchten von weiteren Online Angeboten der Bank profitieren? Mit unserem OnlineBanking haben Sie die Möglichkeit, Ihre Bankgeschäfte auch jederzeit von Zuhause aus zu erledigen. Sprechen Sie uns gerne an.

Ich habe noch mehr Fragen. An wen kann ich mich wenden?

Wenn Ihre Frage oben nicht beantwortet wurde, kommen Sie gern direkt auf uns zu. Wir freuen uns auf Sie.

  1. Urteil vom 27. April 2021 (Az. XI ZR 26/20) zur Unwirksamkeit der Änderungsmechanismen in Nr.1 Abs. 2 und Nr. 12 Abs. 5 AGB-Banken